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KI-Kompetenz nach dem EU AI Act

Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 des EU AI Act: Organisationen, die KI einsetzen, müssen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sorgen. Kein Zertifizierungsverfahren, keine vorgeschriebene Prüfung, aber eine Pflicht, bei der Sie zeigen können müssen, dass Sie sie ernst genommen haben.

Diese Seite erklärt, was die Pflicht umfasst, für wen sie gilt und wie Sie ihr nachvollziehbar nachkommen. Dies sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; für Ihren konkreten Fall ist eine rechtliche Prüfung ratsam.

Das Wesentliche in drei Punkten

Was Sie praktisch regeln können

  1. Erfassen Sie, wo KI bereits eingesetzt wird. Oft mehr als gedacht: KI-Funktionen in vorhandener Software, ein Chatbot auf der Website, Mitarbeitende, die selbst einen KI-Assistenten nutzen.
  2. Bestimmen Sie je Gruppe das passende Niveau. Unterscheiden Sie zwischen gelegentlicher Nutzung und Einsatz, der Kundinnen, Patienten oder Bewerber betrifft.
  3. Schulung, die das Warum erklärt. Wer versteht, warum ein Sprachmodell manchmal überzeugend klingenden Unsinn erzeugt, erkennt das in der eigenen Arbeit wieder. Kniffe veralten, das zugrunde liegende Verständnis nicht.
  4. Halten Sie fest, wer wann was absolviert hat. Name, Kurs, Unterrichtseinheiten, Lernerfolgskontrolle, Abschlussdatum.

Was AILogica dazu beiträgt

Auf Deutsch sind derzeit fünf Kurse mit 19 Modulen verfügbar: Grundlagen, KI im Gesundheitswesen, KI für Anwälte und Juristen, KI für Steuerberater und Rechnungswesen sowie KI im Kundenservice. Weitere Fachkurse werden schrittweise übersetzt. Modul 1 ist kostenlos lesbar.

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Häufige Fragen

Was verlangt Artikel 4 des EU AI Act?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Was ausreichend ist, richtet sich nach technischen Kenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und Schulung dieser Personen, nach dem Einsatzkontext und nach den Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden. Es ist eine Bemühenspflicht, keine Prüfungspflicht.

Seit wann gilt das?

Artikel 4 ist seit dem 2. Februar 2025 anwendbar. Der EU AI Act tritt gestaffelt in Kraft, die Bestimmungen zur KI-Kompetenz gehörten zu den ersten, die gegolten haben.

Gilt das auch für meine Organisation?

Die Pflicht richtet sich an Organisationen, die KI-Systeme anbieten oder als Betreiber in ihren Arbeitsprozessen einsetzen. Letzteres ist weiter gefasst als viele annehmen: Wer Mitarbeitende mit einem KI-Assistenten, einem Chatbot oder KI-Funktionen in vorhandener Software arbeiten lässt, fällt grundsätzlich darunter. Eine Untergrenze nach Organisationsgröße gibt es nicht. Lassen Sie Zweifelsfälle rechtlich prüfen.

Muss ich einen bestimmten Kurs oder ein Siegel kaufen?

Nein. Das Gesetz schreibt weder einen Kurs noch einen Anbieter oder ein Zertifikat vor. Sie entscheiden selbst, wie Sie der Pflicht nachkommen. Sinnvoll ist es aber, festzuhalten, was Sie getan haben, für wen, und mit welchem Ergebnis, damit Sie es auf Nachfrage belegen können.

Wie weise ich nach, dass wir die Pflicht erfüllen?

Durch Dokumentation. Ein brauchbarer Nachweis enthält: wer welche Schulung absolviert hat, wie viel Zeit das gekostet hat, ob eine Lernerfolgskontrolle dabei war und wann sie abgeschlossen wurde. Ergänzend hilft eine Übersicht, welche KI-Anwendungen in Ihrer Organisation im Einsatz sind und welche internen Regeln dafür gelten.

Was bietet AILogica auf Deutsch an?

Derzeit fünf vollständig übersetzte Kurse mit 19 Modulen: Grundlagen (wie KI wirklich funktioniert), KI im Gesundheitswesen, KI für Anwälte und Juristen, KI für Steuerberater und Rechnungswesen sowie KI im Kundenservice. Jeder Kurs hat eine festgelegte Stundenzahl, Quizfragen als Lernerfolgskontrolle und ein Zertifikat auf den Namen. Weitere Fachkurse folgen; das niederländische Angebot umfasst bereits deutlich mehr und wird schrittweise übersetzt.